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Heuriger

In Österreich wird ein Jungwein als Heuriger bezeichnet. das österreichische Weingesetzt besagt, dass ein Heuriger, ein Jungwein des jeweiligen Jahres, erstmals nach Martini am 11. November ausgeschenkt werden darf. Nach dem 31. Dezember des Folgejahres darf der Wein nicht mehr als Heuriger bezeichnet werden. Auch die Lokale in denen dieser Wein ausgeschenkt wird, werden als Heuriger bezeichnet. Auch Buschenschank ist ein gängiger Begriff für diese Weinstuben und Gartenwirtschaften.