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süß

Nach dem EU Weingesetzt ist ein Wein süß, wenn er mindestens 45 g/l und Sekt 50 g/l Restzucker aufweist. Weitere Geschmacksangaben in Deutschland sind trocken, halbtrocken und lieblich. Süß bedeutet in anderen EU Weinländern u.a. auch doce, dolce, doux und dulce.