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Gutsabfüllung

Die Weinkennzeichnung „Gutsabfüllung“ ist eine nach dem deutschen Weinrecht definierte Restriktion für die Weinabfüllung, um die Qualität von Weinen zu erhöhen und vor Weinverfälschung zu schützen. Hierbei handelt es sich um eine verschärfte Form der „Erzeugerabfüllung“. Damit Weine auf ihrem Etikett die Bezeichnung „Gutsabfüllung“ tragen dürfen, müssen vier Vorschriften erfüllt werden:



  • die Voraussetzungen für eine Erzeugerabfüllung müssen erfüllt sein

  • der Kellermeister muss ausgebildeter Önologe sein

  • der Weinbaubetrieb muss eine Steuerbuchhaltung führen

  • die Rebfläche muss mindestens seit dem 01. Januar des Erntejahres vom Betrieb selbst bewirtschaftet sein


Dieses Verfahren gewährleistet die Kontrolle des gesamten Produktionsprozesses von der Traubenlese bis zur Abfüllung. Sie trägt dazu bei, dass Weine mit Charakter entstehen, die das Terroir und die individuelle Handschrift des Winzers widerspiegeln. Die Abfüllung auf dem Weingut unterstreicht die Authentizität und Exklusivität des Weins und schafft eine direkte Verbindung zwischen Erzeuger und Verbraucher. Weinliebhaber schätzen oft die Frische und Einzigartigkeit der Weine, die durch die Gutsabfüllung entstehen, da sie einen direkten Bezug zum Herkunftsort des Weines herstellen.