Kabinett
Ein deutscher Prädikatswein mit der Bezeichnung Kabinett muss bestimmte Anforderungen erfüllen: die Trauben müssen aus einem einzigen Anbaugebiet kommen und von einer zugelassenen Rebsorte sein, der Wein muss eine amtliche Prüfnummer tragen, das Mindestmostgewicht muss mindestens 73° Ochsle betragen. Der Geschmack eines Kabinett Wein kann, je nach Mostgewicht der Trauben und Ausbau, von trocken bis restsüß reichen.