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Kabinett

Ein deutscher Prädikatswein mit der Bezeichnung Kabinett muss bestimmte Anforderungen erfüllen: die Trauben müssen aus einem einzigen Anbaugebiet kommen und von einer zugelassenen Rebsorte sein, der Wein muss eine amtliche Prüfnummer tragen, das Mindestmostgewicht muss mindestens 73° Ochsle betragen. Der Geschmack eines Kabinett Wein kann, je nach Mostgewicht der Trauben und Ausbau, von trocken bis restsüß reichen.