Rückenetikett
Es gibt ganz klare Vorschriften, welche Hinweise auf einem Weinetikett stehen müssen. Dieses Bezeichnungsrecht ist innerhalb der EU ganz klar geregelt. Hierbei handelt es sich um Angaben, die jedes Etikett gut leserlich aufzeigen muss. Sogar die zugelassenen Schriftgrößen sind vorgegeben. Mit folgenden Angaben muss jeder Wein gekennzeichnet sein, der für den europäischen Handel vorgesehen ist: Alkoholgehalt in Volumenprozent, Nennvolumen in Liter, Abfüller mit dem Ort der Abfüllanlage, Qualitätsstufe, Geografische Herkunft (hängt von der Qualitätsstufe des Weins ab), Losnummer, Amtliche Prüfungsnummer (kurz AP-Nummer), Hinweis auf Sulfite, Hinweis auf eiweißhaltige Schönungsmittel.