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trocken

Weine mit der Geschmacksbezeichnugn trocken sind fast oder ganz durchgegoren und haben einen Restzuckergehalt von höchstens 4/gl. Der Gesetzgeber erlaubt die Bezeichnung 'trocken' darüber hinaus bis zu einem Restzuckergehalt von 9g, wenn der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (Formel: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9).