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halbtrocken

Die Geschmacksangabe halbtrocken findet man überwiegend in Deutschland und Österreich. Der Restzuckergehalt darf hier bei maximal 9 bis 18 g/l liegen. Die Bezeichnung halbtrocken darf ein Wein dann tragen, wenn der Restzuckergehalt nicht mehr als 10 g/l über dem Säurewert liegt. Folgende Formel liegt hier zugrunde Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18. Bei Schaumwein darf der Restzuckergehalt zwischen 32 und 50 g/l liegen. Durch die Kohlensäure nehmen wir den Geschmack ganz anders wahr.