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lieblich

Ein Wein mit der Geschmacksangabe lieblich hat einen süßen Geschmack. Nach dem deutschen Weingesetz liegt der Restzuckergehalt über dem der halbtrockenen Weine, das heißt zwischen 18 – 45 g/l Restzucker. Bei Schaumwein darf der Restzuckergehalt bei 50 g/l und mehr liegen. Durch die Kohlensäure nehmen wir den Geschmack ganz anders wahr.