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A.P.-Nummer - Amtliche Prüfnummer

Die amtliche Prüfnummer, kurz A.P.-Nummer, wurde 1970 eingeführt und wird im Bereich der Weinherstellung als wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung eingesetzt. Ohne verbindliche zugeteilte Prüfnummer darf ein Qualitätswein oder Prädikatswein nicht verkauft werden.


Um die A.P.-Nummer zu erhalten, muss der Wein bestimmte Anforderungen erfüllen. So muss das Ausgangsmostgewicht festgesetzte Werte erreichen und der Wein darf im Aussehen, Geruch und Geschmack keine Fehler aufweisen. Die Prüfung erfolgt durch eine zuständige Kontrollstelle, die dem Wein anschließend eine eindeutige Nummer zuweist.


Die A.P.-Nummer muss auf jeder Flasche sichtbar angebracht sein und gibt dem Verbraucher die Gewissheit, dass der Wein bestimmte Qualitätsstandards erfüllt und geprüft wurde. Die A.P.-Nummer setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Buchstabenkombination am Anfang der Nummer gibt Auskunft über das Herkunftsland und die Region des Weins. Die darauffolgenden Zahlenkombinationen stehen für den Hersteller, die Sorte und den Jahrgang des Weins.


Die A.P.-Nummer ist für Winzer und Weinhändler von großer Bedeutung, da sie als Nachweis für die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards dient. Für Verbraucher bietet sie eine Orientierungshilfe bei der Auswahl eines hochwertigen Weins.